Weitergewährung von Bundespflegegeld an Subsidiär Schutzberechtigte. Personen, denen nach einer zwischenzeitig abgeschafften landespflegegeldgesetzlichen Härtefallsregelung befristet Pflegegeld gewährt wurde, haben nach dem Bundespflegegeldgesetz bei Erfüllung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf Weitergewährung von (nunmehr) Bundespflegegeld.
10 Ob S 108/13z

