Trotz Vorwahlzeit konnte eine nicht unbeachtliche Verbesserung für pflegende Angehörige geschaffen werden, die mit 1. 1. 2014 in Kraft tritt. Es wurde die Möglichkeit einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit im Arbeitsrecht geschaffen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

