vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auf welche Weise kann der Eintritt einer wesentlichen Änderung der Anspruchsvoraussetzungen (Verschlechterung) glaubhaft bescheinigt werden?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2013/101ÖZPR 2013, 144 Heft 5 v. 1.5.2013

Ist seit der Rechtskraft der letzten Einstufungsentscheidung noch kein Jahr verstrichen, so muss im Zuge einer neuerlichen Antragstellung nach § 26 Abs 4 BPGG eine wesentliche Änderung der Anspruchsvoraussetzungen glaubhaft bescheinigt werden (siehe oben ÖZPR 2013/100).

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!