Nach der Steiermark hat jüngst auch Kärnten den "Pflegeregress" für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen, die in einem Heim untergebracht sind, wieder eingeführt. Abgesehen von Details in der Bemessung des Kostenersatzes unterscheiden sich beide Regelungen vor allem in den politischen Umständen ihres Zustandekommens: Während der Beschluss in der Steiermark von einem breiten Konsens zumindest der in der Landesregierung vertretenen Parteien getragen war, wurde die entsprechende Verordnung in Kärnten von jener Partei allein beschlossen, die in der Landesregierung die Mehrheit innehat.

