Bis vor Kurzem war rechtlich unklar, ob eine rechtswirksam erteilte Einwilligung in eine konkrete freiheitsbeschränkende Maßnahme auch dann weiter wirksam bleibt, wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Betroffenen verloren gegangen ist. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) bringt Rechtssicherheit.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

