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Wann muss ein verlangtes zweites Facharztzeugnis ausgestellt werden?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzMag. Stefan KoppensteinerÖZPR 2012/72ÖZPR 2012, 90 Heft 3 v. 1.3.2012

Seit der UbG-Novelle 2010 muss ein zweites ärztliches Zeugnis nur mehr auf Verlangen des Untergebrachten, seines Vertreters oder des Abteilungsleiters erstellt werden. Dazu muss die aufgenommene Person .

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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