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Kann der Einrichtungsleiter den Rekurs gegen die gerichtliche Unzulässigerklärung einer Freiheitsbeschränkung mündlich anmelden?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2012/71ÖZPR 2012, 90 Heft 3 v. 1.3.2012

Ja! Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs hat der Einrichtungsleiter den Rekurs unmittelbar in der mündlichen Verhandlung, in der die Entscheidung verkündet wird, anzumelden (OGH 8 Ob 46/08k).

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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