Für Personen, die einen Pflegegelderst- oder -erhöhungsantrag gestellt haben und den Bescheid der Sozialversicherung erhalten, stellt sich häufig die Frage, ob gegen diesen Bescheid eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden soll.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

