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Kann der öffentliche Kostenträger, der teilweise für die Heimpflege aufkommt, einen Pflegegeld-(Erhöhungs-)Antrag stellen und gegebenenfalls Klage einbringen?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2012/61ÖZPR 2012, 84 Heft 3 v. 1.3.2012

Wird eine pflegebedürftige Person auf Kosten oder unter Kostenbeteiligung eines Landes, einer Gemeinde oder eines Sozialhilfeträgers zB in einem Pflege-, Wohn-, oder Altenheim gepflegt, so geht für die Zeit dieser Pflege gemäß § 13 BPGG der Anspruch auf Pflegegeld bis zur Höhe der Verpflegskosten, höchstens jedoch bis zu 80 %, auf den jeweiligen Kostenträger über.

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