Unzulässige Altersgrenze für Vertragsärzte. Der weitgehende Ausschluss von Ärzten ab dem 55. Lebensjahr von einer Kassenplanstelle lässt sich nicht mit dem Argument des Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung rechtfertigen.
6 Ob 246/10k
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

