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Dürfen Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen im Bereich der Geburtshilfe Medikamente, die von Hebammen angeordnet wurden (zB homöopathische Arzneimittel), verabreichen?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzMag. Dr. Christian GepartÖZPR 2012/52ÖZPR 2012, 74 Heft 3 v. 1.3.2012

Gem § 15 Abs 5 Z 1 GuKG umfasst der so genannte "mitverantwortliche Tätigkeitsbereich" des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege insbesondere auch die Verabreichung von Arzneimitteln.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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