Gem § 15 Abs 5 Z 1 GuKG umfasst der so genannte "mitverantwortliche Tätigkeitsbereich" des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege insbesondere auch die Verabreichung von Arzneimitteln.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

