Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die vom Arbeitsruhegesetz vorgenommene Unterteilung der wöchentlichen Ruhezeit in Wochenendruhe und Wochenruhe sowie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ersatzruhe. Von wesentlicher Bedeutung ist die Abgrenzung zwischen Wochenend- und Wochenruhe, wobei hier kein Wahlrecht besteht. Wird die wöchentliche Ruhezeit verletzt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ersatzruhe, die auf die Wochenarbeitszeit anzurechnen und auch zu bezahlen ist.

