Zur Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht; zur Abhaltung von Erste-Hilfe-Kursen; zur Zusatzbezeichnung "Wundmanagement"; zur Sedierung durch diplomierte Pflegepersonen; zur Weiterdelegation von ärztlichen Tätigkeiten an Pflegehelfer.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

