Gemeinsam mit dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) wurde mit 1. 1. 2009 auch die Einstufungsverordnung zum BPGG (EinstV) novelliert (BGBl I 2008/128 sowie BGBl II 2008/469). Ein wesentlicher Teil dieser Novelle war die Einführung eines Erschwerniszuschlags für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche sowie für schwer geistig oder schwer psychisch behinderte erwachsene Personen. Die Pflegegeldeinstufung wurde dadurch für diese Personengruppen verbessert.

