Abgrenzung zwischen Pflegebedarf und für die Einstufung nicht relevanten medizinischen Handlungen. Kann ein ansonsten gesunder Mensch eine bestimmte, vom Arzt angeordnete Maßnahme grundsätzlich selbst setzen und ist er dazu nur nicht mehr in der Lage, weil er aus einem anderen Grund pflegebedürftig ist, so ist der für die Betreuung bei dieser Maßnahme erforderliche Aufwand bei der Bemessung des Pflegegeldes zu berücksichtigen.

