Manche psychisch Kranke, die hospitalisiert werden wollen, rufen nicht den Rettungsdienst, sondern suchen eine Polizeiinspektion auf. In zumindest einer großen Bundespolizeidirektion gibt es eine Dienstanweisung dahingehend, dass auch bei derartigen "freiwilligen" Unterbringungen der Polizeiamtsarzt beigezogen werden muss.

