Fortbildungskosten für Persönlichkeitsbildung einer sozialpädagogischen Betreuerin steuerlich absetzbar. Frau A macht im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 2006 und 2007 unter dem Titel "Fortbildung" Aufwendungen für den Besuch von "Sitzungen, Intensivsitzungen und Seminaren" bei Dr. P, einem Lehrer für Persönlichkeitsbildung, erfolglos als Werbungskosten geltend. Nach Ansicht des Finanzamts zählen solche Aufwendungen im Zusammenhang mit Persönlichkeitsbildung zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung.

