Entziehung der Betriebsbewilligung für ein Pflegeheim in der Steiermark. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Ansicht des UVS Steiermark, dass beim Vorliegen massiver Pflegeschäden der Tatbestand einer Gefahr für das Leben und Gesundheit der Heimbewohner besteht (§ 15 Abs 9 StPHG).
2010/10/0206

