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Ertragsteuerliche Konsequenzen von Behandlungsfehlern beim Betroffenen

Haftung, Kosten & QualitätAufsatzDr. Clemens Endfellner, LL.MÖZPR 2012/128ÖZPR 2012, 156 - 157 Heft 5 v. 1.5.2012

Bei Operationen und Behandlungen passieren auch Fehler. Erhält ein Betroffener eine finanzielle Entschädigung, kann sich diese auf dessen Einkommensteuer auswirken. Es ist zu beurteilen, ob eine Entschädigung als ein Bestandteil des Einkommens zu versteuern ist. Da der Einkommensteuersatz bis zu 50 % beträgt, sollten die Beteiligten vorab wissen, ob ausbezahlte Entschädigungen nach der Steuer zu 100 % oder nur zu 50 % beim Betroffenen verbleiben.

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