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Ist die Pflegedienstleitung schon aufgrund ihrer Funktion befugt, eine Freiheitseinschränkung gemäß HeimAufG anzuordnen?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2012/125ÖZPR 2012, 154 Heft 5 v. 1.5.2012

Nein! Gem § 5 HeimAufG darf eine Freiheitsbeschränkung nur aufgrund der Anordnung einer dazu befugten Person vorgenommen werden. Freiheitsbeschränkungen durch Maßnahmen im Rahmen der Pflege darf nur ein mit der Anordnung derartiger freiheitsbeschränkender Maßnahmen von der Einrichtung .

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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