Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012, der Vereinigung des gesamten Pflegegeldwesens im Bereich des Bundes, der einheitlichen Geltung des Bundespflegegeldgesetzes für alle Pflegegeldbezieher, insbesondere durch die Reduktion von 303 auf lediglich sieben Pflegegeldträger, wurde die Grundlage dafür geschaffen, die Begutachtungspraxis und damit die Pflegegeldeinstufung zu vereinheitlichen und deren Qualität zu verbessern.

