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Unterliegen Vortragende/LehrerInnen an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG)?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Klaus Mayr, LL.MÖZPR 2012/109ÖZPR 2012, 138 Heft 5 v. 1.5.2012

Nach Rücksprache mit den zuständigen Personen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - BMASK (Frau SC Dr. Anna Ritzberger-Moser, Mag. Hans Binder) gilt Folgendes:

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