BAGS-Kollektivvertrag in privaten Pflegeheimen. Schadenersatz wegen unterlassener Informationsverpflichtung. Ein privates Pflegeheim mit Gewinnerzielungsabsicht unterliegt dem fachlichen Geltungsbereich des zur Satzung erklärten BAGS-Kollektivvertrags. Unterlässt ein Arbeitgeber seine Informationspflicht nach diesem Kollektivvertrag und unterlässt der Arbeitnehmer deswegen eine Optierung, so kann er eine Entgeltdifferenz nach allgemeinem Schadenersatzrecht geltend machen.

