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BAGS-Kollektivvertrag in privaten Pflegeheimen. Schadenersatz wegen unterlassener Informationsverpflichtung.

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtRechtsprechungJudikaturDr. Klaus Mayr, LL.MÖZPR 2012/108ÖZPR 2012, 136 - 138 Heft 5 v. 29.3.2012

BAGS-Kollektivvertrag in privaten Pflegeheimen. Schadenersatz wegen unterlassener Informationsverpflichtung. Ein privates Pflegeheim mit Gewinnerzielungsabsicht unterliegt dem fachlichen Geltungsbereich des zur Satzung erklärten BAGS-Kollektivvertrags. Unterlässt ein Arbeitgeber seine Informationspflicht nach diesem Kollektivvertrag und unterlässt der Arbeitnehmer deswegen eine Optierung, so kann er eine Entgeltdifferenz nach allgemeinem Schadenersatzrecht geltend machen.

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