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Welche Mindestanforderungen hinsichtlich der Ausbildung muss die pädagogische Leitung erfüllen, um in Behinderteneinrichtungen Freiheitsbeschränkungen anordnen zu können?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2011/99ÖZPR 2011, 122 Heft 4 v. 1.4.2011

Zur Anordnung von Freiheitsbeschränkungen durch Maßnahmen im Rahmen der Betreuung in Einrichtungen der Behindertenhilfe hat der Gesetzgeber die mit der pädagogischen Leitung betraute Person ermächtigt (§ 5 Abs 1 Z 3 HeimAufG).

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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