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Welche fachlichen Voraussetzungen muss eine diplomierte Pflegeperson erfüllen, damit sie mit der Anordnung von Freiheitsbeschränkungen betraut werden darf?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2011/98ÖZPR 2011, 122 Heft 4 v. 1.4.2011

Freiheitsbeschränkungen durch Maßnahmen im Rahmen der Pflege dürfen die von der Einrichtung betrauten Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege anordnen (§ 5 Abs 1 Z 2 HeimAufG).

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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