Die gegenwärtige Finanzierung der Geld- und Sachleistungen für die Pflege erfolgt nach dem föderalistischen Prinzip durch Bund und Länder. Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 sollen die über 300 Entscheidungsträger von Bund und Ländern auf insgesamt acht reduziert werden. Ferner sollen mit einem Pflegefondsgesetz, dessen Dotierung von 2011 bis 2014 zu / vom Bund und / von den Ländern erfolgt (insgesamt 685 Mio Euro), den Ländern und Gemeinden Zweckzuschüsse zur Sicherung, für den Aufbau und den Ausbau der Sachleistungen gewährt werden. Schließlich werden Überlegungen für eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung der Pflegeleistungen angestellt.

