Am 1. 6. 2011 wird das Patientenverfügungs-Gesetz (FN ) (PatVG) fünf Jahre alt. Doch hat es gehalten, was es - insbesondere in seinen Erläuterungen - versprochen hat? Bietet es tatsächlich eine klare und transparente Regelung der Patientenverfügung und gibt Patienten und behandelnden Ärzten Sicherheit darüber, welche Folgen mit bestimmten Formen von Patientenverfügungen verbunden werden (müssen)?

