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Kann das Meldeformular für die Meldung einer Freiheitsbeschränkung an die Bewohnervertretung das ärztliche Dokument ersetzen?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2011/52ÖZPR 2011, 58 Heft 2 v. 1.2.2011

Nein! Der Einrichtungsleiter muss von einer ihm gemeldeten Freiheitsbeschränkung ua die Bewohnervertretung verständigen (§ 7 Abs 2 HeimAufG). Der Inhalt dieser Verständigung entspricht in aller Regel nicht den Anforderungen eines ärztlichen Dokuments iSd § 5 Abs 2 HeimAufG.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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