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Drei Jahre Förderung der 24-Stunden-Betreuung durch Bund und Länder - eine Bilanz

Pflegegeld & SozialrechtAufsatzMag. Michael KrisplÖZPR 2011/39ÖZPR 2011, 45 - 48 Heft 2 v. 1.2.2011

Der Bund und die Länder haben mit der am 1. 1. 2008 rückwirkend in Kraft getretenen die Rahmenbedingungen für eine österreichweit abgestimmte Unterstützung einer legalen und qualitätsgesicherten 24-Stunden-Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung geschaffen. (FN )Am Ende des dritten Jahres der Geltungsdauer dieser Vereinbarung erscheint es angezeigt, die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung, ihre beobachtbaren Wirkungen und mögliche Perspektiven für die Zukunft darzustellen.

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