Abfertigung. Die Abfertigung alt von Vertragsbediensteten, die ausgegliederten Alten- und Pflegeheimen zur Arbeitsleistung zugewiesen sind und deren Dienstrecht auf einer Vertragsschablone beruht, ist unter Einbeziehung der Sonderzahlungen etc nach § 23 des Angestelltengesetzes zu berechnen.
9 Ob A 6/10p

