Von der Unterfertigung des Passantrags ist die Leistung der Unterschrift im Scanfeld des Passantragsformulars zu unterscheiden, die in den Reisepass eingescannt wird. Diese (höchstpersönliche) Verpflichtung besteht unabhängig von der Prozessfähigkeit (= Verfahrensfähigkeit) des Passwerbers und hängt ausschließlich von dessen Fähigkeit ab, eine Unterschrift leisten zu können.

