Das neue Jahr hat einige Veränderungen auch im Pflege- und Betreuungsbereich gebracht. Im Bundespflegegeldgesetz (vgl Art 100 des am 30. 12. 2010 kundgemachten Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl I 2010/111) ist zwar der für Stufe 6 gebührende Betrag um Euro 18,- pro Monat erhöht worden, dafür sind die Zugangsvoraussetzungen bei den Stufen 1 und 2 insofern verschärft worden, als dafür nun mehr als 60 bzw 85 Stunden im Monatsschnitt gefordert werden.

