Transportkosten bei Einweisung in LNK. Auch im Fall einer Einweisung in die Landesnervenklinik auf Veranlassung des Amtsarztes ist nicht ausgeschlossen, dass die Transportkosten von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind.
10 Ob S 50/11t
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

