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Haftung für Pflegefehler

Haftung, Kosten & QualitätAufsatzo. Univ.-Prof. Dr. Christian HuberÖZPR 2011/123ÖZPR 2011, 154 - 158 Heft 5 v. 1.5.2011

Angesichts der zunehmenden Lebenserwartung verbringen immer mehr Menschen ihren Lebensabend in Pflegeheimen. Infolge von Pflegefehlern erleiden sie Verletzungen, insbesondere Liegeschäden (Decubiti) und Knochenbrüche. In Deutschland werden zahlreiche Regressprozesse geführt, ob und unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Krankenversicherung die Heilbehandlungskosten auf das Pflegeheim bzw die hinter diesem stehende Haftpflichtversicherung überwälzen kann. Daneben geht es um einen Schmerzengeldanspruch der verletzten Person, der häufig aber erst geltend gemacht wird, wenn der Pflegeheimvertrag beendet bzw der Heimbewohner verstorben ist. Es ist davon auszugehen, dass sich derartige Probleme alsbald auch in Österreich stellen werden. Angesichts des umfangreichen "Anschauungsmaterials" stellt der Beitrag die deutsche Rechtspraxis in den Vordergrund.

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