Für länger als 48 Stunden dauernde Freiheitsbeschränkungen sieht das HeimAufG die verpflichtende Einholung des sog ärztlichen Dokuments durch den Einrichtungsleiter vor.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Für länger als 48 Stunden dauernde Freiheitsbeschränkungen sieht das HeimAufG die verpflichtende Einholung des sog ärztlichen Dokuments durch den Einrichtungsleiter vor.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
