In der Rubrik "HeimAufG & UbG" der vorliegenden Ausgabe der ÖZPR steht das ärztliche Dokument gem § 5 Abs 2 HeimAufG im Mittelpunkt. Dieser Begriff umfasst ärztliche Zeugnisse, Gutachten oder sonstige ärztliche Aufzeichnungen, die im Einzelfall eine medizinisch-fachliche Expertise über das Vorliegen einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung eines Heimbewohners und eine Gefahrenprognose enthalten.

