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Ist die 3-jährige Verpflichtungserklärung für die Übernahme von Ausbildungskosten für eine Sonderausbildung in Höhe von ca Euro 5.000,- durch den Dienstgeber für den Dienstnehmer tatsächlich bindend? Muss der Dienstnehmer die Ausbildungskosten in voller Höhe rückerstatten, wenn er vor Ablauf der dreijährigen Verpflichtung den Betrieb verlässt, um in einem anderen Betrieb tätig zu werden? Wie werden dabei die Kosten für eine allfällige Dienstfreistellung für die Sonderausbildung bewertet - sind diese oft erheblichen Kosten bei Dienstfreistellung von bis zu 1.500 Stunden auch rückzuerstatten oder können diese Kosten nicht eingerechnet werden?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Klaus Mayr, LL.MÖZPR 2011/110ÖZPR 2011, 138 Heft 5 v. 1.5.2011

Bei Beantwortung dieser Fragen, welche zum Bereich Ausbildungskostenrückersatz gehören, ist nach dem anwendbaren Arbeitsrecht zu differenzieren. Bei privaten Arbeitgebern, zB Ordensspitälern, Privatkrankenanstalten oder Sozialversicherungsträgern, sind diese Fragen - im Folgenden - nach § 2d AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) zu beantworten.

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