Vertragsbedienstetenrecht. Die strafrechtliche Verurteilung eines Heimleiters wurde als schwere Verletzung von Dienstpflichten sowie Vertrauensunwürdigkeit und damit als Entlassungsgrund beurteilt.
9 Ob A 42/11h
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

