Ebenso alt wie das HeimAufG ist die Frage, wer die Kosten für die Erstellung ärztlicher Dokumente, die im Rahmen der Anordnung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen erforderlich sind, endgültig zu tragen hat. In diesem Beitrag soll geprüft werden, inwieweit diese Kosten vom Heimträger auf den Pflegebedürftigen - insbesondere unter Bedachtnahme auf das Heimvertragsgesetz - vertraglich überwälzt werden können.

