Nun liegen sie also am Tisch, die "Reformen" der Bundesregierung im Pflege- und Betreuungsbereich. Der zu begrüßenden, wenngleich mit Euro 18,- pro Monat bescheiden ausfallenden Erhöhung bei der Pflegegeldstufe 6 stehen Erhöhungen bei den Stufen 1 und 2 gegenüber, die freilich nicht die Leistungshöhe, sondern das für die jeweilige Einstufung erforderliche Mindeststundenausmaß betreffen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

