Pflegegeldstufe 7. Die Fähigkeit, eine Rufeinrichtung mit einer der oberen Extremitäten sinnvoll zu nutzen, schließt Pflegegeld der Stufe 7 aus.
10 Ob S 87/10g
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Pflegegeldstufe 7. Die Fähigkeit, eine Rufeinrichtung mit einer der oberen Extremitäten sinnvoll zu nutzen, schließt Pflegegeld der Stufe 7 aus.
10 Ob S 87/10g
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
