Mit dem UbG ist dem Gesetzgeber 1991 unbestreitbar ein großer Wurf gelungen. Das - und auch wie sensibel diese Materie ist - lässt sich unter anderem daran erkennen, dass seitdem lediglich eine einzige Novelle erging, die sich auf Nebenaspekte beschränkte.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

