( OÖ ParkgebG § 2 Abs 2 ) Das Auskunftsbegehren der Behörde hinsichtlich eines Parkvergehen s in einer Kurzparkzone an den Fahrzeughalter geht dahin Auskunft über das Überlassen des Fahrzeuges und nicht Auskunft über den Lenker zu geben. VwGH 96/17/0355 v. 12.08.1997. (Beschwerde abgewiesen)