(OÖ BauO § 20 Abs 10) Der Begriff der "bewohnbaren Fläche" in Zusammenhang mit der für die Bemessung eines Fahrbahnkostenbeitrages festzustellenden Nutzfläche eines Kleinhauses ist einer eigenständigen Interpretation unter dem Gesichtspunkt der Bewohnbarkeit, also der Eignung des Gebäudeteiles zur dauernden Nutzung für Wohnzwecke, zu unterziehen. Eine Diele ist als ein Wohnzwecken dienender Raum anzusehen. VwGH 94/17/0323 und VwGH 94/17/0324 v. 22.03.1996.