§§ 37, 326 EO
Eine Ex-Führung in die Rechte an einer Internet-Domain ist zulässig, diese sind somit pfändbar. Gegenstand der Pfändung eines solchen Vermögensrechts iSd § 326 EO ist die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Registrierungsstelle aus dem der Domain-Registrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.

