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Von Ungarn eingeführtes Verfahren über die Ausfuhr von Rohstoffen und Baumaterialien ist unionsrechtswidrig

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturAndreas Kumin, Gregor MaderbacherÖJZ 2026/17ÖJZ 2026, 125 - 126 Heft 2 v. 23.1.2026

Durch die Einführung eines Verfahrens für die Ausfuhr von Rohstoffen und Baumaterialien hat Ungarn gegen seine Verpflichtungen aus Art 35, Art 2 Abs 1 iVm Art 3 Abs 1 lit e AEUV sowie Art 5 Abs 1 und Art 6 Abs 1 RL 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft verstoßen.

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