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Inhalt der Sanktionsrüge

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2026/16ÖJZ 2026, 60 - 61 Heft 1 v. 19.12.2025

§ 281 Abs 1 Z 11 StPO

Fehlende rechtliche Erwägungen werden von keinem der Fälle des § 281 Abs 1 Z 11 StPO erfasst. § 281 Abs 1 Z 11 dritter Fall StPO stellt auf keinen Sachverhaltsbezug ab, womit fehlende Sachverhaltsannahmen unter dem Aspekt dieses NG nicht geltend gemacht werden können. Aus § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO nichtigkeitsrelevant ist hingegen die (rechts-)fehlerhafte Beurteilung von Strafzumessungstatsachen.

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