Erklärungsfahrlässigkeit bei Phishing - Anmerkung zu 8 Ob 121/24p (FN 1)
A Ausgangslage
Die E 8 Ob 121/24p ist eine Fortsetzung der Phishing Judikatur des OGH (2 Ob 107/08m; 9 Ob 3/08v). Nach erfolgter Lieferung stellte der Gläubiger den Kaufpreis in Rechnung, erhielt aber keine Zahlung.

