§ 21 Abs 3 StGB
Das Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB kommt als Anlasstat für eine Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB in Frage.
15 Os 34/25a
§ 21 Abs 3 StGB
Das Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB kommt als Anlasstat für eine Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB in Frage.
15 Os 34/25a
