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Inländische Gerichtsbarkeit beim Betrug

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/278ÖJZ 2025, 885 - 886 Heft 14 v. 1.10.2025

§ 67 Abs 2 StGB (§ 146 StGB)

Tatort iSd § 67 Abs 2 StGB ist beim Tatbestand des Betrugs auch der Ort, an dem der Getäuschte die schadenskausale Vermögensverfügung vornimmt oder duldet. Liegt dieser Ort in Österreich, so ist nach § 62 StGB inl Gerichtsbarkeit gegeben. (FN 1)

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